Gütersloh, den 26.04.2020
Liebe Vereinsmitglieder,
Kanu NRW hat ganz aktuell mitgeteilt, dass das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und auch die Landespolizei NRW die individuelle Ausübung des Kanusports unter eingeschränkten Bedingungen für zulässig hält. Dazu gehört auch die „kontaktlose Inbetriebnahme des Bootes.“
Wir ändern daher die Beschränkungen auf unserem Vereinsgelände wie folgt:
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Unter der Beachtung der Kontaktbeschränkungen können Einzelpersonen oder in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen (z.B. einzelne Familien) ihre Boot aus dem Bootslager holen bzw. es wieder ins Bootshaus zurücklegen, um individuell
Kanusport zu treiben.
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Das Vereinsgelände darf nur zur Ausübung der unter 1. beschriebenen Tätigkeiten betreten werden.
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Mit Ausnahme des Bootslagers bleibt der Zutritt zu allen anderen Räumen des Bootshauses untersagt. Dies gilt auch für den Sanitärbereich und die Umkleiden!
Das Eintragen im Anwesenheitsbuch bleibt weiterhin verpflichtend! Wir werden das Anwesenheitsbuch für diese Zeit im Bootslager auf einem Stehtisch auslegen! Dadurch besteht auch keine Notwendigkeit, andere Räume zu betreten.
Wir bitten Euch alle, diese strengen Auflagen so einzuhalten! Die Nutzung des Vereinsgeländes zu anderen Zwecken bleibt weiterhin absolut ausgeschlossen. Das gilt vor allem auch für die beliebten Ausflüge zum Bootshaus am 1. Mai! Diese müssen in diesem Jahr leider ausfallen. Auch der Vereinssport (Training etc.) bleibt gestoppt!
Ihr seht, dass alle Verantwortlichen im Kanusport und auch der Vorstand sehr engagiert ist, die Möglichkeiten für die Ausübung unseres Sports möglichst schnell wieder zu eröffnen.
Wir können diesen Weg aber nur gemeinsam beschreiten, wenn sich alle an die Auflagen halten! Bitte geht verantwortungsvoll mit diesen Möglichkeiten um!
Für den GFG-Vorstand,
Euer Norbert & Fritz