Update für Bootshaus und Bootshausgelände

Liebe Vereinsmitglieder,

ab dem 30.5.2020 gelten in NRW neue Regelungen für den Sport, die in der Coronaschutzverordnung formuliert sind.

Auf dieser Basis können wir ab dem 30.5.2020 auch wieder in unserem Bootshaus die Nutzung der Duschen und Waschräume freigeben. Allerdings gilt auch hier weiterhin der Mindestabstand von 1,5 m. Bitte beachtet dies, wenn ihr zum individuellen Paddeln zum Bootshaus kommt!

Ferner ist auch ein Zusammentreffen von Gruppen bis zu max. 10 Personen im öffentlichen Raum und privaten Sportanlagen erlaubt. Dies bedeutet, dass wir das Bootshaus und –gelände für diese Personenanzahl ebenfalls freigeben. Sobald die Personenzahl erreicht ist, müssen „Neuankommende“ leider das Bootshaus bzw. gelände wieder verlassen.

Die Rückverfolgbarkeit ist bei den Regelungen der Landesregierung NRW gefordert, daher ist jeder verpflichtet sich und anwesende Familienmitglieder immer im Anwesenheitsbuch einzutragen, damit im Falle einer Infizierung immer die Kontaktpersonen festgestellt werden können. Daher sollte der erste Weg auf dem Bootshausgelände immer zum Anwesenheitsbuch führen.

Damit wir möglichst vielen Mitgliedern einen Aufenthalt gemäß diesen Vorgaben ermöglichen können, müssen wir in diesem Jahr leider auf das Zeltlager zu Pfingsten sowie auch auf ein individuelles Zelten und Übernachten auf dem Boothausgelände verzichten.

Hier bitten wir euch um ein kooperatives Miteinander und gemeinsamer Abstimmung untereinander!

Über weitere Lockerungen und die Wiederaufnahme des Trainings informieren wir euch zeitnah im Laufe der nächsten Woche.

Wir wünschen euch frohe Pfingsten!

Euer GFG-Vorstand

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