Der erneute Lockdown betrifft erneut auch unsere Vereinsaktivitäten.
Gemäß der von der Landesregierung am Montag, 14. Dezember 2020 überarbeiteten Coronaschutzverordnung sind die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich der Umkleiden und Duschen unzulässig.
Das bedeutet kein Zutritt zum Bootshaus vom 16.12.202 bis einschließlich 10.1.2021 außer Kontrollgänge von Bootshauswart und Vorstandsmitgliedern.
Schilder zu der Sperrung werden vom Bootshauswart schnellstmöglich an unserem Bootshaus plaziert.
Weitere Informationen folgen zeitnah auf der Homepage und per Mitgliederinformation.
Bleibt gesund!
Euer GFG-Vorstand