Coronaschutzverordnung NRW gültig ab 28.12.2021

Liebe Mitglieder,

die ab dem 28.12.2021 gültige Coronaschutzverordnung NRW schreibt für unser Vereinsgelände und den Sportbetrieb neben dem 2-G-Status neue Kontaktbeschränkungen vor:

Für unser Vereinsgelände bedeutet das, dass sich dort maximal 10 immunisierte Personen (Kinder bis 13 Jahren sind ausgenommen) treffen können.

Wir bitten dieses eigenverantwortlich zu beachten und den jeweiligen Übungsleitern den Status unaufgefordert nachzuweisen. Kontrollen müssen wir stichprobenartig durchführen.

Wir wünschen allen Mitgliedern auch in dieser Phase der Pandemie eine stabile Gesundheit. Bitte tragt alle dazu bei, dass wir diese neuen Auflagen strikt einhalten, damit wir den Betrieb weiter ermöglichen können!

Der Vorstand

 

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