Die Anpassung der Coronaschutzverordnung bedeutet für uns als GFG:
- Keine Kontaktbeschränkungen mehr (ist komplett aus der NRW-Coronaschutzverordnung entfallen). Wir können also in beliebiger Gruppenstärke trainieren …
- Keine Zugangsbeschränkung mehr (ist für unsere Situation am Bootshaus aus der NRW-Coronaschutzverordnung entfallen)
- Veranstaltungen: Wir beschränken für drinnen und draußen auf 100 Personen, da wir dann keine Zugangskontrolle brauchen (nur Personenanzahl muss überwacht werden)
Ansonsten bleiben Grundempfehlungen A-H-A erhalten. Das Hygienekonzept bleibt in Kraft.
Die 2G-Schilder am Bootshaus werden noch heute entfernt.