Update Bootshausbenutzung

Liebe GFG – Mitglieder und Freunde,

die ersten Lockerungen für den Sport und die Nutzung von Freizeiteinrichtungen können wir nun auch für uns umsetzen.
Eine kurze Zusammenfassung der Festlegungen des Vorstandes zur Nutzung von GFG-Bootshaus, Gelände und Nutzung der Sportgeräte (entstanden unter erschwerten Bedingungen, bitte meldet Euch bei uns, wenn einzelne Punkte unklar sind). Aber wir wollten die neuen Möglichkeiten nicht weiter verschieben müssen.
Die Coronaschutzverordnung findet Ihr auch auf den Seiten der Stadt – wie in letzten update angegeben. Daher hier nicht angehängt.

Generelle Regelung:

Alle Aktivitäten am Bootshaus sind nur unter Berücksichtigung der bekannten Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen gestattet, die auch für andere öffentliche Bereiche gelten. Dies gilt sowohl für die Innenräume des Bootshauses, als auch für den gesamten Außenbereich.
Die bisherige Einschränkung auf eine reduzierte Anzahl an Personen für bestimmte Räumlichkeiten entfällt..

 

Gruppenstärken:

Bei allen Aktivitäten am Bootshaus gelten die Regelungen der Coronaschutzverordnung in der ab dem 15.7.2020 gültigen Fassung sowie den dazu gehörigen Anlagen.

Bei der Nutzung von Personen aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften gelten nur die oben genannten Regelungen.

Bei anderen Gruppenzusammensetzungen ist die Regelung „X.“ aus dem Anhang zu der Verordnung zu beachten. Diese regelt „Tagesausflüge, Ferienfreizeiten, Stadtranderholungen und Ferienreisen für Kinder und Jugendliche“. Derartige Veranstaltungen müssen beim Bootshauswart angemeldet werden. Es ist jeweils ein Verantwortlicher zu benennen, der sich mit Regeln des Absatzes „X.“ vertraut macht und für deren Einhaltung sorgt.

 

Individuelles Paddeln:

Individuelles Paddeln ist jederzeit möglich. Sollten sich bereits Gruppen auf dem Gelände befinden, so dass es beim Eintreffen einer weiteren Gruppe zu Überschreitungen der oben genannten Gruppenstärken kommt, gilt:

  • Vorrang haben die beim Bootshauswart angemeldeten Gruppen
  • Ansonsten: Wer zuerst kommt, hat das Recht zu bleiben.

Bitte stimmt Euch in einem solchen Fall, der sicher sehr selten vorkommen wird, kameradschaftlich ab.


Vermietungen/Veranstaltungen im Bootshaus:

Diese sind bis auf Weiteres nicht möglich.

 

Camping auf dem Gelände:

Camping auf dem Gelände ist ab sofort möglich. Wie in der Vergangenheit ist eine solche Nutzung unbedingt beim Bootshauswart anzumelden und von ihm zu genehmigen. Mehr als 50 % der Camper müssen Vereinsmitglieder der GFG sein.

 

Training:

Die Übungsleiter des Vereins erarbeiten gerade ein Konzept zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs. Sobald die fertig ist, wird es an dieser Stelle veröffentlicht.



Bitte haltet Euch an die generellen Regelungen zu Mindestabstand und den Hygienevorschlägen. Der gesunde Menschenverstand bleibt gefordert!
Sobald wir weitere Informationen für Euch haben, werden diese auf der GFG-homepage veröffentlicht und Ihr erhaltet Sie auch per e-mail.

Mit sportlichen Grüßen

Christian Ahrens
GFG – Schriftführer

Lockdown in GT beendet

Liebe Vereinsmitglieder und Freunde der GFG,

der lokale Lockdown für den Kreis Gütersloh wurde aufgehoben und die aktuelle Corona Schutzverordnung des Landes NRW vom 15.7.2020 eröffnet uns neue Möglichkeiten zur Ausübung unseres Sports.

Die detaillierten Konsequenzen für unseren Trainingsbetrieb und weiteren Aktionen am Bootshaus werden wir in Kürze im Vorstand abstimmen. Das Ergebnis wird so schnell wie möglich an dieser Stelle veröffentlicht.

Während der Sommerferien ist eine individuelle Ausübung unseres Sports mit den bekannten Abstands- und Hygieneregeln möglich. Dazu gehört auch die Nutzung unserer Dusch- und Sanitäranlagen.

Bitte gebt bei der Nutzung unseres Bootshauses und der Sportgeräte weiter aufeinander acht.

Bleibt gesund!
Eurer GFG Vorstand

Breaking News: Lockdown

Liebe Vereinsmitglieder und Freunde der GFG,

für den gesamten Kreis Gütersloh wurde ein Lockdown verfügt, zunächst bis zum 30.06.2020!

Es ist ein Kontaktverbot im öffentlichen Raum angeordnet und es sind Angebote, Tätigkeiten, Zusammenkünfte etc. formuliert, die nicht mehr erlaubt sind.Die Einzelheiten könnt ihr in der auf unserer Homepage hinterlegten Coronaregionalverordnung entnehmen.

Ziel der Maßnahmen ist es, die Infektionen einzudämmen. In diesem Sinne bitten wir euch, beachtet diese Regeln, haltet Abstand und nutzt das Bootshaus wie in den Monaten März und April 2020.

Gebt aufeinander und auf euch acht und wir danken euch, für eure Unterstützung!

Weitere Informationen folgen zeitnah auf der Homepage und per Mitgliederinformation.

Bleibt gesund!

Euer GFG-Vorstand

Update für Bootshaus und Bootshausgelände

Liebe Vereinsmitglieder,

ab dem 30.5.2020 gelten in NRW neue Regelungen für den Sport, die in der Coronaschutzverordnung formuliert sind.

Auf dieser Basis können wir ab dem 30.5.2020 auch wieder in unserem Bootshaus die Nutzung der Duschen und Waschräume freigeben. Allerdings gilt auch hier weiterhin der Mindestabstand von 1,5 m. Bitte beachtet dies, wenn ihr zum individuellen Paddeln zum Bootshaus kommt!

Ferner ist auch ein Zusammentreffen von Gruppen bis zu max. 10 Personen im öffentlichen Raum und privaten Sportanlagen erlaubt. Dies bedeutet, dass wir das Bootshaus und –gelände für diese Personenanzahl ebenfalls freigeben. Sobald die Personenzahl erreicht ist, müssen „Neuankommende“ leider das Bootshaus bzw. gelände wieder verlassen.

Die Rückverfolgbarkeit ist bei den Regelungen der Landesregierung NRW gefordert, daher ist jeder verpflichtet sich und anwesende Familienmitglieder immer im Anwesenheitsbuch einzutragen, damit im Falle einer Infizierung immer die Kontaktpersonen festgestellt werden können. Daher sollte der erste Weg auf dem Bootshausgelände immer zum Anwesenheitsbuch führen.

Damit wir möglichst vielen Mitgliedern einen Aufenthalt gemäß diesen Vorgaben ermöglichen können, müssen wir in diesem Jahr leider auf das Zeltlager zu Pfingsten sowie auch auf ein individuelles Zelten und Übernachten auf dem Boothausgelände verzichten.

Hier bitten wir euch um ein kooperatives Miteinander und gemeinsamer Abstimmung untereinander!

Über weitere Lockerungen und die Wiederaufnahme des Trainings informieren wir euch zeitnah im Laufe der nächsten Woche.

Wir wünschen euch frohe Pfingsten!

Euer GFG-Vorstand

Manchmal kommt es anders als man denkt …

Eigentlich wollten wir in dieser Woche zum paddeln im Nationalpark „De alde Feanen“ in den Niederlanden sein. Eigentlich, denn CORONA bzw. COVID-19 hat unsere Planung, die bereits in 2019 begann, über den Haufen geworfen. Mit all den Einschränkungen ist derzeit daran nicht zu denken. Abgesehen von Risikogruppen, Kontaktbeschränkungen, gesperrten Duschen auf Campingplätzen und sonstiger Einschränkungen wäre es auch nicht so ein tolles Erlebnis wie sonst.

Unsere Reservierungen sind nach Absprache durch den Campingplatz auf 2021 umgebucht, daher gibt es schon den ersten feststehenden Termin (8. bis 15. Mai 2021) für das kommende Fahrtenprogramm. Natürlich immer unter der Voraussetzung das die Pandemie dann im Griff ist und es im Frühjahr 2021 keine neue Ausbreitungswelle gibt.

Doch was macht man, wenn der Überstundenabbau bereits genehmigt ist, das Gleitzeitkonto gut gefüllt ist und der Paddelurlaub ausfällt? Klarer Fall: unter Einhaltung der Beschränkungen paddeln gehen!

Am Montag ging es daher im 2er Team zum Steinhuder Meer. Natürlich mit getrennten PKWs und unter Einhaltung der Abstandsregeln.

Gestartet sind wir am Hagenburger Kanal, dort gibt es ausreichend Parkplätze und einen paddlertauglichen Steg.  Unsere 20km Tour führte über die Insel Wilhelmstein zur westlichen Seite des Gewässers und von dort mit etwas Rückenwind bis zur Badeinsel östlich von Steinhude.

Nach einem Zwischenstopp und Rast am Sandstrand der Badeinsel ging es gegen den Wind zurück in westlicher Richtung zum Hagenburger Kanal. Trotz des zeitweise kräftigen Windes war es eine schöne Tour.

Am nächsten Tag ging es dann zum Möhnesee. Am Surfstrand des Südufers ist eine gute Einsatzstelle mit kostenlosen Parkplätzen. Vom Einstieg (gepflasterte Rampe) ging es in östlicher Richtung bis zur Einmündung der Möhne in den See.

Am Südufer gab es einige nette Ferienhäuser direkt am See. Stellenweise hatte die Lokation ein skandinavisches Flair.

Am Ende des Möhnesees beginnt an der Straßenbrücke das Naturschutzgebiet „Erlenbruchwald Völlinghausen“ mit ganzjährigem Befahrungsverbot. Zwei Schwäne beäugten uns aus der Ferne, waren aber friedlich.

Jetzt ging es wieder in westlicher Richtung als Rundtour zurück zum Parkplatz am Surfstrand, wo dann die Kajaks wieder auf getrennten PKWs verladen wurden.

Beim Vergleich der Gewässer ist anzumerken, das es auf dem Steinhuder Meer viel ruhiger war. Auf dem Möhnesee sind eigentlich fast immer PKWs und Motorräder zu hören. Das hat die Tour am Möhnesee zeitweise etwas eingeschränkt. Trotz CORONA/COVID-19 sind Paddeltouren möglich, der logistische Aufwand ist aber höher als sonst.

Mal schauen, wohin die nächste Tour führt ….

Breaking News: Info vom 08.05.2020

Gütersloh, den 08.05.2020

Liebe Vereinsmitglieder,

Aufgrund der angepassten Regelungen für NRW haben wir die Regeln für unser Bootshaus überarbeitet.

Die folgenden Regeln gelten ab Samstag 13:00 Uhr, da wir noch etwas Zeit zur Vorbereitung benötigen.

Der Nassgang (linke Tür) und die Toiletten sind für Mitglieder geöffnet. Aufgrund der Flächenvorgaben darf jeweils
nur 1 Mitglied den Nassgang als Zugang zur Toilette betreten. Das Anwesenheitsbuch vom Bootshaus wird im Nassgang plaziert.

Der Materialraum darf nur jeweils von 1 Person (i.d.R. Übungsleiter) betreten werden!

Gesperrt bleibt weiterhin der Bereich der Umkleiden und Duschen sowie der Clubraum mit Zugang und der Küche.

Für die persönliche Schutzausrüstung sowie Desinfektionsmittel für den Eigenbedarf ist jedes Mitglied selbst verantwortlich. An den Waschbecken der Toiletten sind wie gehabt Seife sowie Papierhandtücher verfügbar.

Wir bitten Euch alle, diese Auflagen so einzuhalten!

Training findet weiterhin nicht statt. Sobald es neue/erweiterte Erleichterungen gibt, werden wir als Vorstand diese beraten und das Ergebnis dann kommunizieren.

Das Hygienekonzept als Download

Eur GFG Vorstand

Gütersloher Faltbootgilde 1931 e.V. Folge NICHT diesem Link. Ansonsten wird Dir der weitere Zugang zu dieser Seite verweigert.